Sie profitieren von unserer Kompetenz und Erfahrung, denn wir sind seit 38 Jahren erfolgreich am Markt tätig. Im Folgenden der Überblick:
Bevorzugte, individuelle Bearbeitung Ihrer Anfrage. Schnell, flexibel und günstig.
Keine Kilometerbegrenzung im Autoleasing. Freie Fahrt für freie Leasingkunden.
Sie haben alle gesetzlichen Steuervorteile. Mehr Steuervorteile als bei einer Finanzierung.
Marktgerechter, optimal kalkulierter Restwert. Wir denken für sie schon in die Zukunft.
Nach einer ordnungsgemäßen und einwandfreien Vertragserfüllung kann der Kunde einen Käufer für das Leasingobjekt benennen.
Persönliche Beratung und Betreuung durch den Chef. Bei uns sind Sie Kunde und nicht nur Vertragsnummer.
STEUERLAST MINDERN
• die Leasingrate ist eine anerkannte Betriebsausgabe
• und somit als Betriebskosten steuerlich absetzbar
• dadurch ergeben sich Steuerminderungen bei der Gewerbeertragssteuer (§§7-11 GewStG); diese beträgt immerhin 3,5 % vom Gewerbeertrag multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz 300 % - 500 %
• Leasing ist für Sie bilanzneutral; das Objekt wird bei der Leasinggesellschaft aktiviert
• für die GmbH, AG, KG aA ergeben sich zusätzlich beachtliche Steuerreduzierungen bei der Körpferschaftsteuer; diese beträgt 25% vom Gewinn des Unternehmens (§§23-26 KöStG)
RENTABILITÄT STEIGERN
• keine oder nur eine geringe Bindung von Eigenkapital
• Schonung der Liquidität; flüssige Geldmittel bleiben
• Erhaltung des Kreditspielraumes bei der Bank für andere Investitionen
• i. d .R. sind keine Sicherheiten erforderlich
• feste Kalkulationsbasis; die Leasingrate gilt während der gesamten Laufzeit als fest vereinbart
• Leasingraten sind absolut niedriger als Finanzierungsraten (Restwert gegeben) und diese belasten die Kostenrechnung entsprechend weniger